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Werkstudent: Steuern, Freibeträge und Versicherungen

Sicher weißt du es schon: Das, was du verdienst, ist nicht das, was auf deinem Konto landet. Das gilt auch für Werkstudenten. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto entsteht durch verschiedene Steuern und Abgaben für Versicherungen.

Welche das sind, wie hoch sie jeweils ausfallen und ab wann das für dich relevant wird, erfährst du hier.

Inhalt

Müssen Werkstudenten Steuern zahlen?

Ja, jedoch nicht so wie reguläre Arbeitnehmer. Durch das Werkstudentenprivileg sind Studenten, die nebenher arbeiten, von einigen Abgaben befreit. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um dieses Privileg zu genießen:

  • In der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (in der vorlesungsfreien Zeit ist auch mehr möglich).
  • Du musst in einem Vollzeitstudium immatrikuliert sein (und darfst dich nicht in einem Urlaubssemester befinden).
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Klingt machbar, oder? Um nun auch von den Vorteilen Gebrauch machen zu können, musst du als Werkstudent angemeldet sein. Darum kümmert sich dein Arbeitgeber – das ist auch in seinem Interesse, denn Unternehmen und Mitarbeiter teilen sich die meisten Steuern. Das heißt: Wenn du weniger bezahlst, muss auch dein Arbeitgeber weniger Steuern (bzw. Lohnnebenkosten) für dich als Werkstudent bezahlen.

Damit kommen wir zur nächsten Frage:

Welche Steuern gibt es?

Vielleicht hast du schon mal mitbekommen, wie sich Freunde oder deine Eltern darüber beschweren, wie viele Steuern vom Bruttolohn abgehen. Aber wie setzen sie sich eigentlich zusammen?

Den größten Teil machen die Sozialversicherungen aus. Dazu gehören:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Auf diesen fünf Versicherungen basiert das deutsche Sozialsystem. Gemäß dem Prinzip der Solidarität besteht in diesen Versicherungen Versicherungspflicht. Das heißt, du musst genauso wie (fast) jede berufstätige Person in diese Versicherungen einzahlen. Es gibt ein paar Ausnahmen, beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Soldaten. Das heißt aber nicht, dass sie nicht versichert wären; bei ihnen ist es nur anders geregelt.

Übrigens: Auch Arbeitgeber zahlen in diese Versicherungen mit ein – meistens zu 50 %. Das heißt, dass du von deinem Bruttogehalt nur etwa die Hälfte dieser Beträge bezahlst.

Wenn du studierst und nebenher arbeitest, bist du durch das Werkstudentenprivileg ebenfalls von einem Teil dieser Versicherungen befreit. Konkret betrifft das die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Da die Unfallversicherung komplett vom Arbeitgeber übernommen wird, musst du also nur deinen Teil zur Rentenversicherung beitragen.

Zusätzlich gibt es die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt an der Quelle (Arbeitgeber) abgezapft und landet gar nicht erst auf deinem Konto. Nicht jeder muss die Lohnsteuer zahlen. Sie wird erst ab einem gewissen monatlichen Einkommen fällig und steigt dann langsam an.

Außerdem musst du nicht für dein gesamtes Gehalt Lohnsteuer bezahlen, sondern nur auf einen Teil davon. Dieses Einkommen wird auch als zu versteuerndes Einkommen bezeichnet.

Übrigens: Hier spielen verschiedene Freibeträge eine wichtige Rolle. Der wichtigste ist der jährliche Grundfreibetrag, der in 2025 12.096€ beträgt (in 2024 waren es 11.605€). Zusätzlich gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag, den du vielleicht als Werbungskostenpauschale kennst. Der macht weitere 1.230€ pro Jahr aus. Im Prinzip werden diesen Beträge von deinem Gehalt abgezogen. Was übrig bleibt nennt sich zu versteuerndes Einkommen und du musst nur auf die Differenz Steuern zahlen.

Die Kirchensteuer wird von einigen Religionsgemeinschaften erhoben. In Deutschland sind das vor allem die evangelische Kirche und die römisch-katholische Kirche. Die Steuer wird von den Kirchen unter anderem genutzt, um Kirchen und dazugehörige Gebäude zu bauen und zu unterhalten, Angestellte sowie für Verwaltungs- und Sachausgaben zu bezahlen. Aber auch, um Hoch-/Schulen, Kindertagesstätten und Senioren- und Pflegeheime zu finanzieren.

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt. Ursprünglich sollte mit dem Geld ein Teil des zweiten Golfkrieges und einige Länder in Süd- und Mitteleuropa unterstützt werden. Da die Wiedervereinigung jedoch mehr Geld gekostet hat als gedacht, wurde ein großer Teil schließlich dafür verwendet. Den Soli gibts allerdings für die Meisten seit 2021 nicht mehr. Der Freibetrag wurde stark erhöht, sodass nur noch ein kleiner Teil der Steuerzahler den Soli zahlen müssen.

Das sind im Grunde alle Steuern und Abgaben, die du auf deinen Bruttolohn zahlen musst. Wie hoch sie jeweils ausfallen, erfährst du im Folgenden.

Sozialversicherungen

Krankenversicherung

Deine Krankenversicherung hast du bestimmt schon mehrfach in Anspruch genommen und wahrscheinlich möchtest du sie nicht missen. Das Gute ist: Durch deinen Status als Student hast du hier ein paar Vorteile, denn als Student bist du in der Regel über deine Eltern mitversichert und musst selbst keinen Beitrag zahlen. Allerdings nur, wenn du:

  • noch nicht 25 Jahre alt bist
  • weniger als 535€ (bzw. bei einem Minijob bei 556€) verdienst

Bist du älter oder verdienst du mehr, musst du dich selbst krankenversichern. Für Student:innen bieten die Krankenkassen einen gesonderten Tarif an, der meist um die 90–100€ pro Monat beträgt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • einem Zusatzbeitrag von etwa 1,1% (abhängig von der Krankenkasse)

Tipp: Hier lohnt es sich, zu rechnen. Kommst du nur knapp über diese Grenze, lohnt es sich gegebenenfalls nicht, mehr zu arbeiten, da du noch die Krankenversicherung bezahlen musst. Rechnerisch müsstest du mindestens über 600€ pro Monat verdienen, um am Ende auch wirklich mehr Geld übrig zu haben.

Das gilt für dich als Werkstudent:in.

Wenn du es genauer wissen willst, erfährst du hier, wie sich deine Krankenversicherungsbeitrag als regulärer Arbeitnehmer zusammensetzt:

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% des Bruttogehalts, der ermäßigte Beitragssatz 14,0%.

Der Unterschied zwischen beiden: Wer den allgemeinen Beitragssatz zahlt, hat Anspruch auf Krankengeld. Bist du länger als 43 Tage krank, übernimmt die Krankenkasse einen Großteil deines Gehalts. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der sich von Krankenkassen zu Krankenkasse unterscheidet. Im Schnitt beträgt er 1,7%.

Um herauszufinden, wie hoch deiner ist, kannst du einfach auf der Webseite deiner Krankenkasse nachsehen. Beitragssatz und Zusatzbeitrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber, jeder von euch übernimmt die Hälfte. Du zahlst also noch 8,15% für die Krankenversicherung.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert Versicherte für den Fall ab, dass sie pflegebedürftig werden.

Hier gilt im Grunde das Gleiche wie für die Krankenversicherung: Grundsätzlich bist du davon befreit, unter bestimmten Umständen musst du jedoch einen pauschalen Beitrag in Höhe von etwa 32€ zahlen.

Für reguläre Arbeitnehmer gilt: Seit dem 01. Juli 2023 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 3,4%. An dem Beitragssatz beteiligen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls jeweils zur Hälfte. Das heißt, die Pflegeversicherung kostet dich 1,7% deines Bruttogehalts.

Hierzu gibt es zwei Ausnahmen, die du beachten solltest:

  1. Bist du 23 Jahre alt oder älter und hast keine Kinder, musst du einen Beitragszuschlag von 0,6% zahlen. Dieser Zuschlag wird komplett von dir als Arbeitnehmer übernommen. Dadurch erhöht sich dein Beitrag auf 2,3%.
  2. Achtung: In Sachsen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag nicht zu gleichen Teilen. Der Arbeitgeber übernimmt hier 1,2%, während du als Arbeitnehmer 2,2% zahlst (bzw. 2,8% im Falle des Beitragszuschlags also für einen Fall ohne Kinder und über 23 Jahre).

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung greift unter anderem bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Finanziell ist sie für dich kaum relevant, da sie komplett vom Arbeitgeber übernommen wird. Der Beitragssatz variiert nach Entgelt der Versicherten und Grad der Unfallgefahr im jeweiligen Unternehmen.

Arbeitslosenversicherung

So lange du die Bedingungen für das Werkstudentenprivileg erfüllst, bist du von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Für reguläre Arbeitnehmer gilt seit dem 01. Januar 2024 ein Beitragssatz von 2,6%. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch diesen Beitrag teilen, macht das für dich 1,3% des Bruttogehalts aus.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung macht unter den Sozialversicherungen den größten Posten aus: 18,6% beträgt der allgemeine Beitragssatz und wird auch zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Diese Versicherung zahlst du auch als Werkstudent.

Das Gehalt als Werkstudent fällt jedoch meistens in den Übergangsbereich eines Midijobs (früher die sogenannte Gleitzone), liegt also zwischen 556 und 2.000€. In diesem Bereich beginnt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 0% bei der unteren Grenze und steigt mit dem Gehalt auf bis zu 20% an.

Lohnsteuer & Freibeträge

Um deine Lohnsteuer für dich als Werkstudent zu berechnen, kannst du einen Online Brutto-Netto-Rechner verwenden. Am besten funktionieren Rechner, bei denen du einzelne Versicherungen abwählen und einstellen kannst, dass der Übergangsbereich berücksichtigt werden soll. (Zum Beispiel hier: Lohn- und Einkommensteuerrechner vom Bundesministerium für Finanzen.

Übrigens: Kommst du über diese Beträge, ist das nicht schlimm. Die Lohnsteuer steigt progressiv an und beträgt erstmal nur ein paar Euro. Mehr verdienen heißt zwar, dass du (mehr) Steuern zahlen musst, aber am Ende auch mehr Geld auf deinem Konto hast.

Wenn du deine Lohnsteuer selbst ausrechnen willst, musst du zuerst dein zu versteuerndes Einkommen berechnen. Dazu musst du diese vier Freibeträge berücksichtigen, die von deinem Jahresbruttogehalt abgezogen werden:

  • Grundfreibetrag: 12.096€ (Stand 2025)
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale): 1.230€
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36€
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Arbeitslohn

Um also dein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, musst du deine individuelle Vorsorgepauschale ausrechnen. Die ergibt sich aus einem Teilbetrag der Rentensicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Der Einfachheit halber werden dazu pauschale Werte verwendet:

Wie berechnet sich die Lohnsteuer?

Wenn du es genau wissen willst, kannst du deine Lohnsteuer in 5 Schritten selbst ausrechnen. Dazu musst du zunächst deine Vorsorgepauschale bestimmen:

1) Die Teilvorsorgepauschale für die Rentenversicherung ergibt sich aus deinem Jahresbruttolohn und deinem RV-Beitrag von 9,3% und einem Korrekturfaktor von 76%:

(Jahresbruttolohn * 0,093) * 0,76 = RV-Teilbetrag

2a) Die Teilvorsorgepauschale für die Krankenversicherung ergibt sich aus zunächst aus dem Mindestansatz von 14,6% des Jahresbruttolohns, jedoch höchstens 1.500€.

Jahresbruttolohn * 0,146 = Mindestansatz für KV- und PV-Teilbetrag

2b) Dein Arbeitnehmeranteil ergibt sich aus deinem Jahresbruttolohn, der Hälfte des ermäßigten KV-Beitrags (7,0%), der Hälfte deines Zusatzbeitrags (0,85%) und dem für dich gültigen Pflegeversicherungssatz:

Jahresbruttolohn * (0,07 + 0,0085 + 0,01525) = KV- und PV-Teilbetrag

3) Du verwendest von 2a) und 2b) nur das größere der beiden Ergebnisse und addierst es zu 1) hinzu. Das ist deine Vorsorgepauschale.

4) Vorsorgepauschale + Grundfreibetrag (12.096€) + Werbungskostenpauschale (1.230€) + Sonderausgabenpauschbetrag (36€) sind nicht lohnsteuerpflichtig. Das heißt, du kannst sie von deinem Jahresbruttolohn abziehen. Was übrig bleibt, ist dein zu versteuerndes Einkommen.

5) Auf Basis deines zu versteuernden Einkommens kannst du nun die für dich gültige Formel verwenden und deine jährliche Lohnsteuer berechnen.

Es gibt 5 Einkommensspannen und für jede Spanne gibt es eine Formel, um die Lohnsteuer zu berechnen:

Einkommensspanne Formel
0€ bis 12.096€ 0
12.096€ bis 17.000€ (922,98 * y + 1.400) * y
17.006€ bis 66.760€ (181,19 * z + 2.397) * z + 1.025,38
66.761€ bis 277.825€ 0,42 * x - 10.602,13
277.825€ und mehr 0,45 * x - 18.936,88

x ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.

y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

z ist ein Zehntausendstel des 15.999€ (2024: 17.005€) übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

Kirchensteuer

Die Steuer wird nicht direkt an die Kirchen gezahlt, sondern über die Finanzämter eingezogen (dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung). In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8%, in allen anderen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Das heißt: Anders als beispielsweise die Krankenversicherung, wird der Beitrag nicht direkt anhand deines Bruttogehalts bestimmt, sondern anhand deiner Lohnsteuer.

Übrigens: Die Kirchensteuer ist gewissermaßen eine freiwillig gezahlte Steuer. Nur Kirchenmitglieder zahlen sie, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die eine solche Steuer erhebt. Wenn du aus der Kirche austrittst, bist du auch von der Kirchensteuer befreit.

Solidaritätszuschlag

Wie die Kirchensteuer auch, errechnet er sich auf Basis der Lohnsteuer, die du zahlen musst. Er beträgt 5,5%, wird aber erst ab fällig, wenn du eine Lohnsteuer von 18.130€ zahlen musst.

Übrigens: Durch die Erhöhung des Freibetrags entfällt der Soli seit einigen Jahren für über 90% der Einkommensteuerzahler, weitere 6,5% zahlen weniger. Das betrifft dich sehr wahrscheinlich auch.

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Veröffentlicht am 12/30/2021, aktualisiert am 11/26/2024