KarriereguideStudium & StudientippsDuales Studium kündigen: Das musst du beim Betriebswechsel beachten
Duales Studium kündigen: Das musst du beim Betriebswechsel beachten
Du bist mitten in deinem dualen Studium im Bachelor oder Master? Das Studium ist super, aber dein Betrieb passt einfach nicht? Du möchtest das Unternehmen wechseln? Oder das duale Studium ist ganz anders als erwartet? Was deine Möglichkeiten sind, erfährst du hier.
Inhalt
- Duales Studium kündigen: Diese Regeln gelten
- Betriebswechsel im dualen Studium: Unternehmen hält Vorschriften nicht ein
- Duales Studium: Kündigung durch den Arbeitgeber
- Duales Studium: Studiengang wechseln
- Standort wechseln im dualen Studium: So wechselst du die Hochschule
- Duales Studium abbrechen: Die letzte Möglichkeit
Duales Studium kündigen: Diese Regeln gelten
Du stehst vor einer wichtigen Entscheidung – Unternehmen wechseln oder nicht – und gehst damit auch sicherlich nicht leichtfertig um. Um dir weiterzuhelfen, ist es wichtig den Unterschied verschiedener dualer Studienmodelle zu kennen.
Betrieb wechseln im ausbildungsintegrierenden dualen Studium
Es gibt das ausbildungsintegrierende Modell des dualen Studiums. Hier wird eine Ausbildung mit einem Studium verknüpft und du studierst dein gewähltes Studienfach, während du eine klassische Ausbildung in deinem Betrieb absolvierst.
Ist das bei dir der Fall, gelten die Regelungen und Gesetze, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt sind und du hast einen Ausbildungsvertrag.
Betrieb wechseln im praxisintegrierenden dualen Studium
Das praxisintegrierende duale Studium hat keine parallele Berufsausbildung im Studium integriert und besteht aus einer Kombination von längeren Praxisphasen im Unternehmen und Theoriephasen an der Hochschule.
Auch in diesem Fall hast du einen Ausbildungsvertrag. Dieser unterliegt aber nicht den Regelungen des BBiG. Es gibt somit keine einheitlichen Regelungen zum Schutz des dualen Studenten und es muss auch kein einheitlicher Ausbildungsplan vom Unternehmen vorliegen. Dies erschwert allgemeingültige Aussagen zum Wechsel des Praxispartners.
Die Politik debattiert immer wieder über die Einführung von einheitlichen Regelungen ähnlich derer im Ausbildungsbereich, allerdings konnte bislang noch keine Einigung stattfinden. Besonders bei der steigenden Anzahl an dualen Studierenden sollte dies eine hohe Priorität haben.
Häufig gibt also lediglich die duale Hochschule gewisse Vorschriften, wie so ein Ausbildungsvertrag aussieht und welche Bedingungen Praxisbetriebe erfüllen müssen.
Damit kommen wir zum Eingemachten. Was passiert nun also in den einzelnen Fällen?
Betriebswechsel im dualen Studium: Unternehmen hält Vorschriften nicht ein
Da besonders beim praxisintegrierenden dualen Studium kein Ausbildungsplan durch das Unternehmen festgelegt werden muss, kann es vorkommen, dass duale Studenten andere Aufgaben bekommen, die nicht zu den Studieninhalten passen. Möglicherweise musst du Tätigkeiten erledigen, die definitiv nicht in der Stellenausschreibung standen und klar und deutlich nicht zum Berufsbild passen? Ein guter Grund, um darüber nachzudenken für das duale Studium die Firma zu wechseln.
Du bekommst zu wenig Verantwortung, man traut dir nichts zu? Auch andersherum ist es möglich, dass man zu viel von dir verlangt und du keine Einarbeitung oder Anleitung erhältst. Auch dies können Gründe sein, dass du im dualen Studium den Betrieb wechseln möchtest.
Oder ist es möglicherweise einfach das Unternehmen selbst, dass dich dazu veranlasst über den Wechsel nachzudenken? Unternehmenskultur, Kollegen und Chefs sind wichtige Aspekte, um neben den Tätigkeiten einen angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Ist die Situation nicht mehr tragbar und du hast deine Entscheidung getroffen, dann ist es natürlich möglich dem Unternehmen zu kündigen und den Arbeitgeber zu wechseln. Du bist damit nicht alleine. Auch andere haben bereits eine neue Firma gefunden und dort ihr duales Studium weiterverfolgt.
Es gibt dabei zwei Fälle, die zu beachten sind:
- Während der Probezeit: Du kannst kündigen und innerhalb von 2 Wochen ohne Nennung eines Grundes bei einem neuen Unternehmen dein duales Studium fortsetzen. Die Probezeit ist meistens zwischen drei und sechs Monate lang.
- Nach der Probezeit: Nun gilt die reguläre Kündigungsfrist, die in deinem Vertrag festgeschrieben ist. Wenn du dich nicht an die Kündigungsfrist halten willst oder kannst, dann benötigst du besondere Gründe, wie beispielsweise eine Vertragsverletzung durch das Unternehmen. Möglicherweise kommt auch eine Vertragsaufhebung in Frage. Achtung: Es kann vorkommen, dass du angefallene Studienkosten zurückzahlen musst. Dazu später mehr.
Wichtig ist generell: Lies dir den Arbeitsvertrag beziehungsweise Ausbildungsvertrag gut durch und setze dich in jedem Fall mit deiner Hochschule oder Bildungseinrichtung in Kontakt. Die Ansprechpartner vor Ort haben Erfahrung und einige Fälle schon erlebt.
So gehst du vor, wenn du im dualen Studium den Betrieb wechseln möchtest
- Zunächst solltest du die Studienberatung deiner Hochschule oder Bildungseinrichtung besuchen und in einem Termin deine Probleme ansprechen sowie deine Möglichkeiten das Unternehmen zu wechseln noch einmal abklären. Optional kannst du vor oder nach diesem Termin das Gespräch im Unternehmen suchen, um vielleicht doch einen Wechsel der Firma zu vermeiden.
- Anschließend ist es ganz wichtig, dass du deinen Ausbildungsvertrag nach den konkreten Bedingungen und Fristen überprüfst (Kündigungsfrist, Studienkostenübernahme bzw. Rückzahlung).
- Suche dir dann einen neuen Betrieb. Eventuell kann dich die Hochschule unterstützen und einen neuen Platz vermitteln. Zum Thema Bewerbung auf ein duales Studium, schau mal hier vorbei.
- Erst wenn mit der Hochschule und dem neuen Job alles geregelt ist, solltest in einem Termin mit deinem Chef oder Betreuer im aktuellen Unternehmen die Kündigung offiziell machen und möglicherweise um einen Aufhebungsvertrag bitten.
- Das schriftliche Kündigungsschreiben reichst du danach ein. Dir stehen außerdem wie bei einer regulären Kündigung ein Arbeitszeugnis, dein Restgehalt und überfällige Urlaubstage zu.
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Duales Studium: Kündigung durch den Arbeitgeber
Es kann natürlich – wie in jedem anderen Job auch – vorkommen, dass dir von Seiten des Arbeitgebers gekündigt wird. Was musst du in diesem Fall beachten und welche Rechte hast du?
Die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers wird ebenfalls im dualen Bildungsvertrag geregelt. Auch hier spielt die Unterscheidung zwischen dem praxisintegrierenden Studium und dem ausbildungsintegrierenden Studium eine Rolle.
Grundsätzlich gilt bei ersterem, dass im Falle einer im Arbeitsvertrag vermerkten Probezeit von maximal sechs Monaten eine Kündigung von Seiten des Unternehmens rechtens ist. Dabei muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.
Im ausbildungsintegrierten Modell gilt hingegen das Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit darf deshalb hier nur maximal vier Monate betragen, eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Achtung: Sollte dein Arbeitsvertrag wegen Betriebsaufgabe des Unternehmens gekündigt werden, so ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich rechtzeitig um einen neuen Arbeitsplatz für dich zu kümmern.
Duales Studium: Studiengang wechseln
Mit deinem Betrieb passt eigentlich alles, aber du hast das falsche Studienfach gewählt? Da dies vor allem im dualen Studium nicht ganz leicht ist, solltest du dir genau überlegen, ob du unbedingt in einen anderen Studiengang wechseln möchtest. Bist du bereits am Ende deines Studiums, dauert es nicht mehr allzu lange bis du den Abschluss in der Tasche hast und du kannst so viel leichter neu entscheiden, wie es weitergeht.
Hast du aber gerade erst begonnen, macht es natürlich keinen Sinn ein Studienfach durchzuziehen, welches dir nicht liegt.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg schreibt zum Studiengangwechsel Folgendes:
„Aufgrund der unterschiedlichen Modulstruktur der einzelnen Studiengänge ist ein Studiengangswechsel innerhalb der DHBW äußerst schwierig. Bitte stimmen Sie Ihr Anliegen mit der/dem Leiter/in des neuen potentiellen Studiengangs ab.“
Informiere dich also zunächst, ob deine Hochschule ein Studienfach anbietet, welches dir besser liegt oder eher zu deinem Tätigkeitswunsch passt. Sprich mit deinem Praxispartner, ob du ohne Änderung des Vertrags diese anderen Aufgaben im Unternehmen übernehmen kannst. Und schließlich wende dich an den Ansprechpartner in der Hochschule, um deinen Wunsch vorzubringen.
Wenn Studienplätze im gewünschten Studienfach frei sind, kann das klappen. Natürlich kannst du auch das duale Studium abbrechen und an einer klassischen Universität oder Hochschule studieren.
Standort wechseln im dualen Studium: So wechselst du die Hochschule
Es gibt die Möglichkeit den Standort deiner Hochschule zu wechseln. Dies hängt davon ab, ob deine Bildungseinrichtung überhaupt andere Standorte hat und ob dort dein Studiengang angeboten wird. Dann kannst du ganz einfach mit dem zuständigen Ansprechpartner zum Beispiel der Studienberatung oder dem Studienbüro sprechen, um herauszufinden, wie der Prozess abläuft.
Gibt es keinen weiteren Standort, ist das Ganze schwieriger, denn du müsstest von einer dualen Hochschule zu einer anderen wechseln. Anders als im normalen Studium ist die Frage, ob du dir bereits erbrachte Studienleistungen überhaupt anrechnen lassen kannst und ob dein Ausbildungsvertrag mit dem Praxispartner weiterhin Gültigkeit behält.
Die Gefahr besteht, dass du dich komplett neu bewerben musst und möglicherweise gar nicht zugelassen wirst, da du bereits im gleichen Studienfach an der anderen Hochschule studiert hast. Bevor du also irgendetwas unternimmst, setze dich mit der dualen Einrichtung an deinem Wunschstandort in Kontakt und informiere dich über die Optionen, die sie dir bieten.
Duales Studium abbrechen: Die letzte Möglichkeit
Manchmal war eine Wahl einfach die Falsche. Wenn alles nicht mehr passt und dir das ganze duale Studien- und Ausbildungssystem nicht passt, kannst du natürlich auch dein duales Studium abbrechen.
Wie bereits erwähnt, gibt es abhängig von der Probezeit unterschiedliche Kündigungsbedingungen. In der Probezeit kannst du innerhalb von 2 Wochen ohne Nennung eines Grundes kündigen. Nach der Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist oder du musst einen besonderen Grund vorweisen, um sofort aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Mehr Infos zum Thema Kündigung findest du hier.
Auch wenn das duale Studium möglicherweise nichts für dich war, kannst du positiv in die Zukunft blicken, denn viele Studenten finden erst im zweiten Anlauf den richtigen Studiengang und wenn du noch nicht so genau weißt, kannst du auch erstmal ein Praktikum machen, um herauszufinden, was dir liegen könnte.
Müssen die Studienkosten zurückgezahlt werden?
Je nach Studium verlangt die Bildungseinrichtung des dualen Studiums einen monatlichen Betrag als Studienkosten, den im Optimalfall bisher dein Ausbildungsbetrieb bezahlt hat. Somit ist ein dualer Student eine Investition in die Zukunft für das Unternehmen, denn die Kosten werden manchmal sogar zusätzlich zum Gehalt des Auszubildenden oder Studenten übernommen.
In diesem Fall kann es sein, dass du, wenn du das Studium abbrichst, diese bisher angefallenen Kosten zurückzahlen musst. Manchmal ist im Arbeitsvertrag festgehalten, dass du nur die Hälfte erstatten musst. Das duale Studium abbrechen ohne Rückzahlung ist möglich, wenn es keine Studienkosten gab, da du an einer staatlichen Hochschule studiert hast, sodass du auch nichts zurückzahlen musst.
Du siehst – im Zweifelsfall ist auch das Abbrechen des dualen Studiums machbar. Doch oft reicht schon ein Betriebswechsel aus, um den Spaß an der Sache zurückzuerlangen. Halten wir fest: Egal, ob du dich in deinem jetzigen Betrieb nicht wohlfühlst oder einfach nur unterfordert bist: Während des dualen Studiums den Betrieb zu wechseln kann durchaus sinnvoll sein.
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Veröffentlicht am 05/12/2021, aktualisiert am 03/10/2022
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