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Bekommst du im Praktikum Mindestlohn?

Arbeiten und davon leben können: Das ist das Ziel des gesetzlichen Mindestlohns, der 2015 in Deutschland eingeführt wurde. Damals waren es noch 8,50€, seit 2025 sind es 12,82€.

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für jeden – aber natürlich gibt es Ausnahmen, die auch Praktika und Studenten betreffen.

Was das Mindestlohngesetz für Praktikanten vorsieht und ob dir der Mindestlohn beim Pflichtpraktikum oder freiwilligem Praktikum zusteht, erfährst du hier.

Inhalt

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?

Die Begriffe sind wichtig, denn es gibt Unterschiede, die sich auch auf deinen Anspruch auf Mindestlohn auswirken und bei denen es öfters Missverständnisse gibt. Deswegen möchten wir das kurz erklären:

In vielen Studiengängen und Ausbildungen ist eine Praxisphase als fester Bestandteil des Ausbildungs- oder Studieninhalts vorgeschrieben. In diesen Fällen handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Oft wird auch vom Praxissemester gesprochen, da in der Regel ein ganzes Semester dafür im Studienplan vorgesehen ist.

Das ist vor allem an Hochschulen der Fall, da diese meist praktischer orientiert sind (deswegen haben viele Bachelor an Hochschulen 7 Semester), aber auch einige Universitäten übernehmen das System mittlerweile. Pflichtpraktika sind vom Mindestlohngesetz (MiLoG) ausgeschlossen und müssen daher nicht vergütet werden.

Da ein Pflichtpraktikum der Prüfungsordnung unterliegt, hat es meistens engere Vorgaben: Beispielsweise können Branche, Wochenstunden, Dauer oder Inhalte des Pflichtpraktikums vorgegeben sein, da der Bezug zu den Studieninhalten möglichst eng sein soll.

Solche Vorgaben machen die Suche nach einem Praktikum manchmal schwieriger als sie sein muss – deswegen haben wir hier eine Übersicht an Praktika nach Städten, Fähigkeiten und Berufen erstellt: Pflichtpraktikum über Campusjäger by Workwise finden.

Auch wenn Praxissemester und Pflichtpraktika im Grunde das Gleiche sind, solltest du immer nochmal genau hinschauen. Denn in Bewerbungen und Stellenanzeigen werden die Begriffe "Praxissemester" und "Praktikum" manchmal für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika verwendet.

Mit einem freiwilligen Praktikum ist meistens ein ausbildungs- oder studienbegleitendes, freiwilliges Praktikum gemeint. Das heißt, du bist immatrikuliert und möchtest beispielsweise in der vorlesungsfreien Zeit ein Praktikum machen – mit den Studieninhalten muss es aber nichts zu tun haben.

Die Unterscheidung ist wichtig, denn freiwillige Praktika werden gesetzlich anders behandelt. Wesentlicher Unterschied: Du hast unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Mindestlohn.

Hier können schnell Missverständnisse entstehen, wenn Praktikanten weniger Gehalt bekommen als gedacht oder Unternehmen mehr bezahlen sollen, als sie wollen.

Deswegen solltest du genau wissen, wonach du suchst, das in deiner Bewerbung klar kommunizieren und gegebenenfalls nachfragen, falls du dir nicht sicher bist, ob du dich wirklich auf ein freiwilliges Praktikum bewirbst.

Praktikum Mindestlohn – Wer hat Anspruch?

Praktika fallen – zumindest unter bestimmten Umständen – unter das Mindestlohngesetz. Dazu müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • der/die Praktikant/in ist mindestens 18 Jahre alt
  • das Praktikum dauert länger als 3 Monate
  • das Praktikum ist freiwillig

Wichtig: Bei Hochschulabsolventen gibt es eine Ausnahme. Hast du beispielsweise deinen Bachelor erfolgreich abgeschlossen und entscheidest dich für ein Praktikum, gilt das Recht auf Mindestlohn ohne jede zeitliche Einschränkung.

Pflichtpraktikanten dagegen haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das ist die schlechte Nachricht.

Die gute Nachricht ist: Die meisten Unternehmen zahlen dennoch ein Gehalt im Pflichtpraktikum. Laut dem Praktikatenspiegel 2019 sind 91% aller Praktika vergütet.

Zwar nicht alle in der Höhe des Mindestlohns, im Schnitt kannst du mit etwa 600-800€ rechnen.

Deutlich höhere Monatsgehälter sind unserer Erfahrung nach eher Ausnahmen. Letztlich ist das aber von der Branche, dem Unternehmen, deinen Qualifikationen und deinem Verhandlungsgeschick abhängig.

Bei freiwilligen Praktika sieht das anders aus. Wenn du 18 Jahre alt bist, dein Studium noch nicht abgeschlossen hast und es sich um ein Langzeitpraktikum handelt (länger als 3 Monate), hast du Recht auf Mindestlohn. Also ab 2025 12,82€ pro Stunde – immerhin etwa 2.051€ pro Monat.

Warum erst ab 18 Jahren? Dadurch soll verhindert werden, dass sich jemand mit dem Mindestlohn zufrieden gibt und keine Ausbildung macht. Das ergibt zwar kurzfristig Sinn, aber langfristig sind die Karrieremöglichkeiten mit Ausbildung einfach besser. Minderjährige mit Ausbildung erhalten daher auch Mindestlohn.

Warum erst ab 3 Monaten? Hier wird berücksichtigt, dass die Einarbeitung am Anfang eines Praktikums sehr zeit- und dadurch kostenintensiv für ein Unternehmen ist. Verlängert sich dein unbezahltes Praktikum später auf mehr als drei Monate ohne neuen Vertrag, steht dir jedoch der Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag für die komplette Dauer des Praktikums zu.

Infografik_Mindestlohn

Die Einführung des Mindestlohns war und wird viel diskutiert und ist umstritten. Doch was hat sich denn tatsächlich in den letzten 5 Jahren, seit der Einführung des Mindestlohngesetz (MiLoG) für Praktikanten verändert? Seit der Einführung des MiLoG, ist das Angebot an Praktikumsstellen geschrumpft. Viele Unternehmen können sich Praktikanten schlichtweg nicht mehr leisten. Da Pflichtpraktikanten nicht unter das MiLoG fallen, sind sie für Unternehmen deutlich günstiger und werden von vielen Unternehmen bevorzugt eingestellt. Das macht es für Studenten, die ein freiwilliges Praktikum machen möchten, das länger als drei Monate dauert, deutlich schwieriger eines zu finden. Gleichzeitig ist jedoch das durchschnittliche Praktikantengehalt deutlich gestiegen und das MiLoG hat Dumpinglöhne und Ausbeutung weitestgehend unterbunden.

Praktikum und Mindestlohn – Sonderfälle

Das Grobe haben wir, jetzt kommen die Besonderheiten. Dabei geht es um Einzelfälle, bei denen viele verschiedene Faktoren zusammenkommen können und sich die Aussagen nicht verallgemeinern lassen. Im Zweifel solltest du dich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Was, wenn auf das Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum folgt?

Ein Pflichtpraktikum ist so lange vom Mindestlohngesetz befreit, wie es laut Studien-/Prüfungsordnung dauern soll.

Vereinbarst du mit dem Unternehmen ein Praktikum, das diese Dauer überschreitet, stehen dir danach die gleichen Rechte wie beim freiwilligen Praktikum zu. Am besten schließt ihr dafür jedoch zwei separate Verträge ab – einen für das Pflichtpraktikum, einen für das freiwillige Praktikum.

Das heißt:

Musst du ein sechswöchiges Praktikum machen, gibt es für diese Zeit keinen Mindestlohn. Schließt du einen Praktikumsvertrag über sechs Monate ab, obwohl nur sechs Wochen für dein Pflichtpraktikum nötig sind, schließen sich 4,5 Monate freiwilliges Praktikum an. Da das die 3-Monats-Grenze übersteigt, gilt für diesen Zeitraum der Mindestlohn.

Teilen sich die 6 Monate allerdings in jeweils 3 Monate Pflicht- und freiwilliges Praktikum auf, hast du keinen Anspruch auf Mindestlohn.

Zwei Praktika im gleichen Unternehmen

Hier kommt es auf die Reihenfolge an und um welche Art Praktikum es sich jeweils handelt (wir setzen bei allen Fällen voraus, dass du 18 Jahre alt bist).

Oben hatten wir bereits den Fall, dass auf ein Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum folgt. Das ist eindeutig: Dauert das freiwillige Praktikum länger als 3 Monate, ist es mindestlohnpflichtig. Wenn nicht, dann nicht. Dabei ist es egal, wie viel Zeit zwischen den Praktika vergeht. Das Pflichtpraktikum fällt nicht unter das Mindestlohngesetz.

Absolvierst du umgekehrt zuerst ein freiwillige Praktikum und danach ein Pflichtpraktikum, gilt das Gleiche.

Folgen zwei Pflichtpraktika aufeinander, besteht für beide kein Anspruch auf Mindestlohn.

Folgen zwei freiwillige Praktika aufeinander, hast du Anspruch auf Mindestlohn, wenn die Gesamtdauer der Praktika 3 Monate überschreitet. Dabei ist es egal, wie viel Zeit zwischen den Praktika vergangen ist. Wenn du also zum Beispiel im Februar und März sowie im Juli und August bei einer Firma jeweils ein zweimonatiges Praktikum absolvierst, hast du aus gesetzlicher Sicht ein viermonatiges Praktikum absolviert. Für diese vier Monate erhältst du den vollen Mindestlohn.

Kannst du freiwillig auf den Mindestlohn verzichten?

Nein, das geht nicht. Ist das Praktikum mindestlohnpflichtig, muss er auch gezahlt werden. Freiwillige Verzichtserklärungen sind ungültig. Wird das missachtet, macht sich das Unternehmen strafbar und es können hohe Strafen anfallen.

Das ist eventuell schade, denn durch den Mindestlohn können (oder wollen) sich manche Unternehmen keine freiwilligen Praktikanten mehr leisten.

Du willst aber unbedingt dieses Praktikum machen und es soll länger als 3 Monate gehen? Dann gibt es Wege, den Mindestlohn gewissermaßen zu umgehen:

Zunächst schließt ihr einen Praktikumsvertrag über 3 Monate ab, in dem entweder kein oder nur ein geringes Gehalt gezahlt wird.

Danach folgt ein separater Vertrag als Festanstellung, der für die weitere gewünschte Dauer, beispielsweise 2 Monate, geschlossen wird.

Effektiv würde das 5-monatige Praktikum so mit etwa 3.000€ (2 Monate zu je ~ 1.500€), also etwa 600€ pro Monat, vergütet werden.

Gehalt im Praktikum – Mehr als Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist aber eben nur das: Der Lohn, der mindestens gezahlt werden muss. Ein Maximum gibt es theoretisch nicht.

Das heißt auch, dass ein Unternehmen dich für ein Pflichtpraktikum oder für ein sechswöchiges freiwilliges Praktikum mit 1.000€ pro Monat bezahlen kann.

Die Entwicklung zeigt sich auch im Praktikantenspiegel 2018: 96 Prozent aller Praktika (freiwillige und vorgeschriebene) sind demnach vergütet, das durchschnittliche Gehalt liegt bei 1098,67€.

Wie viel Praktikanten bekommen, hängt unter anderem von der Branche ab:

Branche durchschnittliche Vergütung
Unternehmensberatung & Wirtschaftsprüfung 1.420,31€
IT, Internet & Telekommunikation 1.262,37€
Banken, Finanzen & Versicherungen 1.240,78€
Konsum- & Gebrauchsgüter 1.233,48€
Gesundheit & Pharma 1.109,64€
Medien & Marketing 1.087,13€
Chemie 1.066,67€
Forschung & Wissenschaft 1.003,67€
Luft- & Raumfahrt 1.000,00€
Baugewerbe/-industrie 996,92€
Bildung & Training 983,00€
Fahrzeugbau/-zulieferer 911,47€
Transport & Logistik 872,98€
Elektrotechnik, Feinmechanik & Optik 861,15€
Maschinen- & Anlagenbau 843,48€
(Personal-)Dienstleistungen 836,61€
Energie, Bau- & Rohstoffe 809,35€

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Veröffentlicht am 30.12.2021, aktualisiert am 26.11.2024