KarriereguideStudium & StudientippsKrankenversicherung für Studenten im Praxissemester
Krankenversicherung für Studenten im Praxissemester
Grundsätzlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht für Studenten (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), die auch für ein Praktikum im Praxissemester gilt. Ohne den Nachweis einer Krankenversicherung ist eine Immatrikulation oder Rückmeldung im Studium nicht möglich. Dabei steht es dir frei, zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten zu wählen. Beides hat Vor- und Nachteile, die zu Studienbeginn abgewogen werden sollten.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige, worauf du beim Thema Krankenversicherung im Praxissemester achten musst und welche Regelungen für dich gelten.
Inhalt
- Krankenversicherung für Studenten im Pflichtpraktikum und Praxissemester
- Studenten Krankenversicherung im freiwilligen Praktikum
- Krankenversicherung im Praktikum oder Praxissemester im Ausland
- Krankenversicherung für Studenten: Wann empfiehlt sich die gesetzliche Krankenversicherung?
- Wann empfiehlt sich die private Krankenversicherung für Studenten?
- Familienversicherung für Studenten: Mitversichern über die Familie
Krankenversicherung für Studenten im Pflichtpraktikum und Praxissemester
Wenn ein Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist (= Pflichtpraktikum oder Pflicht-Praxissemester), musst du studentisch versichert sein.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Pflichtpraktikum oder Praxissemester vor, während oder nach dem Studium stattfindet. Erhältst du ein Entgelt für das Pflichtpraktikum oder Praxissemester, gelten dieselben Versicherungsbedingungen wie für Auszubildende. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt im Praxissemester deinen Versicherungsbeitrag, sofern dein Bruttogehalt unter 325€ monatlich liegt.
Studenten Krankenversicherung im freiwilligen Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum in den Semesterferien oder als Praxissemester kann dabei helfen, einen Einblick ins Berufsleben zu bekommen und neue Kontakte zu knüpfen. Wenn du ein freiwilliges Praktikum oder freiwilliges Praxissemester absolvierst, während du immatrikuliert bist und maximal 20 Stunden pro Woche für nicht mehr als 538€ monatlich arbeitest, bleibt dein Studenten-Status bestehen. Ansonsten gelten die Versicherungsbedingungen für Arbeitnehmer.
Krankenversicherung im Praktikum oder Praxissemester im Ausland
Deutschland hat bezüglich gesetzlicher Krankenversicherungen mit einigen Ländern in Europa Absprachen getroffen, sodass im jeweiligen Ausland eine Grundversicherung besteht. Bei privaten Versicherungen unterscheiden sich die Bedingungen im Ausland je nach Tarif. Für beide Versicherungen gilt, dass sie als alleinige Maßnahme im Krankheitsfall eventuell nicht ausreichen. Darum ist es ratsam, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Kosten sind dabei von der Reisedauer, dem Ort und deinem Alter abhängig.
Krankenversicherung für Studenten: Wann empfiehlt sich die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten Tarife für Studenten an, deren Preise um die 80 Euro monatlich liegen. Insbesondere wenn nach deinem Studium eine längere Jobsuche wahrscheinlich ist, empfiehlt sich die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn Studenten, die nie einer versicherten Arbeit nachgegangen sind, erhalten bei Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld I, sondern sofort Hartz IV. Wer in dieser Situation privat versichert ist, wird in den Basistarif heruntergestuft, dessen Leistungen weniger umfangreich sein können, als die der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung ist in dieser Lage nicht möglich.
Wann empfiehlt sich die private Krankenversicherung für Studenten?
Wenn du dich privat versichern lassen möchtest, musst du bis spätestens drei Monate nach deiner Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Der bewilligte Antrag verliert erst mit Beendigung, nicht mit Abbruch des Studiums seine Gültigkeit.
Die private Versicherung ist zumeist ein wenig teurer als die gesetzliche. Dafür kannst du allerdings gewisse Vorteile für mögliche Behandlungen nutzen, zum Beispiel kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine, Einzelzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus. Welche Leistungen dein Vertrag enthalten soll, solltest du am besten mit professioneller Beratung festlegen. Zu beachten sind beispielsweise Reha-Maßnahmen, Zahnersatz, Hilfsmittel, Hebammenhilfe, Haushaltshilfe in der Elternzeit, Psychotherapie und Heilmittel wie Krankengymnastik und Ergotherapie. Die privaten Versicherer können Krankheiten unterschiedlich bewerten, weshalb es sich lohnen kann, sich bei mehreren zu bewerben, die Antworten abzuwarten und die Angebote zu vergleichen.
Hier findest du nochmal alle Inhalte auf einen Blick zusammengefasst:
- Private Krankenversicherungen sind grundsätzlich teurer als gesetzliche Krankenversicherungen
- Dafür hast du verschiedene Vorteile, wie:
- ... kürzere Wartezeiten bei Facharztterminen.
- ... den Anspruch auf ein Einzelzimmer und eine Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.
- ... individuelles Eingehen auf spezifische Bedürfnisse und Behandlungen von Krankheiten nach Absprache
- Vergleichen lohnt sich! Private Krankenversicherer bewerten Gesundheitsfälle und -status unterschiedlich.
Falls du vor Studienbeginn über ein Elternteil privat versichert warst, kann es sich finanziell lohnen, sich für das Studium vorübergehend gesetzlich versichern zu lassen, aber eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Dadurch sicherst du dir den Wiedereinstieg in deine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das heißt, du erhältst den Vertrag zu den alten Konditionen. Der Preis der Anwartschaft ist abhängig von der vorherigen Dauer deiner Versicherung.
Familienversicherung für Studenten: Mitversichern über die Familie
Bis zum 25. Lebensjahr kannst du dich bei gesetzlichen Krankenkassen kostenlos über deine Familie mitversichern. Diese Frist kann um die Zeit deines Wehr- oder Zivildienstes aber für höchstens 12 Monate verlängert werden. Ein freiwilliges, berufsorientierendes Praxissemester wirkt sich in der Regel nicht verlängernd aus. Wenn eines deiner Elternteile Beamte:r ist, kannst du Beihilfe beziehen. Das kann bis zum 25. Lebensjahr durchaus günstiger sein als die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse selbst zu zahlen.
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Veröffentlicht am 18.04.2021, aktualisiert am 19.07.2024
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