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Bekommst du im Praxissemester Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt, mit dem Ziel Verarmung trotz Vollzeitarbeit zu verhindern. Angefangen mit 8,50€, steigt der Mindestlohn 2025 auf 12,82€ – das ist bei einer 40-Stunden-Woche ein Lohn von über 2.051,20€.
Allerdings hat nicht jeder Anspruch auf den Mindestlohn: Es gibt Ausnahmen.
In diesem Artikel erfährst du, ob ein Praxissemester unter diese Ausnahmen fällt, und mit wie viel Gehalt du in deinem Praxissemester rechnen kannst.
Inhalt
- Was ist ein Praxissemester?
- Hast du im Praxissemester Anspruch auf Mindestlohn?
- Praxissemester und Mindestlohn – Sonderfälle
- Fazit – Bekommst du im Praxissemester Mindestlohn?
Was ist ein Praxissemester?
In vielen Studiengängen ist eine Praxisphase als fester Bestandteil der studentischen Ausbildung durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben. In diesen Fällen handelt es sich um ein Pflichtpraktikum.
Aber Moment, wir sprechen hier doch von einem Praxissemester und nicht von einem Pflichtpraktikum, ist das nicht was anderes?
Eigentlich nicht. Ein Praxissemester ist dasselbe wie ein Pflichtpraktikum. Es legt nur zusätzlich die Länge fest: Ein Praxissemester ist ein Pflichtpraktikum, das ein Semester lang dauert.
Ein Praxissemester unterliegt also der Prüfungsordnung, und da der Bezug zu den Studieninhalten möglichst eng sein soll, hat es meist engere Vorgaben bezüglich Branche, Wochenstunden, Dauer und Inhalt.
Solche Vorgaben machen die Suche nach einem Praxissemester manchmal schwieriger, als sie sein muss. Um dir die Suche ein wenig zu erleichtern, haben wir eine Übersicht erstellt, die verschiedene Praktika nach Städten, Fähigkeiten und Berufen auflistet.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) legt für die Praxisphase des Studiengangs “Wirtschaftsingenieurwesen” beispielsweise folgende Vorgaben fest:
Auch wenn Praxissemester und Pflichtpraktika im Grunde das Gleiche sind, solltest du immer nochmal genau hinschauen. Denn in Bewerbungen und in Stellenanzeigen wird "Praxissemester" manchmal sowohl im Sinne der eigentlichen Bedeutung als auch für „freiwillige Praktika” verwendet.
Du hattest auch eher ein freiwilliges Praktikum im Sinn, sprich: In deiner Prüfungsordnung ist kein Praxissemester vorgeschrieben? Dann gelten für dich andere Regelungen bezüglich des Mindestlohns. Wenn du also eigentlich gar kein Praxissemester, sondern ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchtest, kannst du jetzt nachlesen, ob und wann du bei einem Praktikum Anspruch auf Mindestlohn hast.
Hast du im Praxissemester Anspruch auf Mindestlohn?
Die kurze Antwort auf diese Frage ist: Nein, du hast keinen Anspruch. Pflichtpraktika, die in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, dein Praxissemester zu vergüten.
Die gute Nachricht ist: Im Schnitt werden Pflichtpraktika, also auch Praxissemester, dennoch mit durchschnittlich mit 600-800€ vergütet.
Die Vergütungen für ein Pflichtpraktikum sind allerdings stark von der Branche abhängig. Besonders gut verdienen Praktikant:innen in Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungen, IT, Internet, Telekommunikation sowie Banken, Finanzen und Versicherungen.
Wenn du dein Praxissemester in einem Verein, einer NGO oder einem sozialen Dienst leistest, musst du allerdings damit rechnen, dass es gar nicht vergütet wird.
Du bist mit dem Gehalt, dass dir geboten wird unzufrieden? Wie du vielleicht noch was rausholen kannst, kannst du in unserem Artikel zur Gehaltsverhandlung nachlesen.
Tipp: Wir empfehlen dir, vor deiner Gehaltsverhandlung verschiedene Grenzen bezüglich der Steuer, der Krankenversicherung und des Bafögs zu berücksichtigen. Beim Bafög darfst du beispielsweise nicht über 556€ verdienen, ohne, dass dir dein Zuschuss gekürzt wird. Ein Verdienst von 556€ setzt auch die Grenze für die Familienversicherung. Wenn du darüber verdienst, musst du dich selbst krankenversichern. Bei 556€ bleiben dir auch anderen Abgaben, wie die Einkommensteuer erspart. Rechne also, bevor du mehr Gehalt forderst, noch einmal nach, ob sich die 100€ mehr auch tatsächlich lohnen, wenn du dann eventuell mehr Abgaben zahlen musst. Mit diesen Abgaben du bei verschiedenem Verdienst rechnen.
Praxissemester und Mindestlohn – Sonderfälle
Schauen wir uns ein paar Einzelfälle an, bei denen du freiwillige Praktika und Pflichtpraktika im selben Unternehmen absolvierst: wann hast du Anspruch auf Mindestlohn?
Was, wenn auf das Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum folgt?
Ein Pflichtpraktikum ist so lange vom Mindestlohngesetz befreit, wie es laut Studien-/Prüfungsordnung dauern soll. Bei einem Praxissemester also für eine Dauer von einem Semester (je nach Prüfungsordnung meist 6 Monate).
Vereinbarst du mit einem Unternehmen, dass du über diese Zeit hinaus, weiter als Praktikant tätig bist, stehen dir danach die gleichen Rechte wie beim freiwilligen Praktikum zu. Das heißt in Kurzform: Du hast Anspruch auf Mindestlohn, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, und das freiwillige Praktikum länger als 3 Monate dauert. Dabei ist es egal, ob du das freiwillige Praktikum vor oder nach deinem Praxissemester absolvierst. Sobald es länger als 3 Monate dauert, steht dir eine Vergütung entsprechend des Mindestlohns zu.
Warum erst ab 3 Monaten? Der Gedanke dahinter ist, dass die Einarbeitung am Anfang eines Praktikums sehr zeit- und dadurch kostenintensiv für ein Unternehmen ist.
Am besten schließt ihr dafür jedoch zwei separate Verträge ab – einen für das Praxissemester und einen für das freiwillige Praktikum.
Gut zu wissen: Wenn du zwei Praktika mit zeitlichem Abstand voneinander im selben Unternehmen absolvierst, wird die Dauer der Praktika zusammengerechnet. Das ist dann relevant, wenn es sich um freiwillige Praktika handelt. Du hast dann Anspruch auf Mindestlohn, wenn die Gesamtdauer der Praktika 3 Monate überschreitet. Dabei ist es egal, wie viel Zeit zwischen den Praktika vergangen ist. Wenn du also zum Beispiel im Februar und März sowie im Juli und August bei einer Firma jeweils ein zweimonatiges Praktikum absolvierst, hast du aus gesetzlicher Sicht ein viermonatiges Praktikum absolviert. Für diese vier Monate erhältst du den vollen Mindestlohn.
Fazit – Bekommst du im Praxissemester Mindestlohn?
Ein Praxissemester beschreibt eigentlich nichts anderes als ein Pflichtpraktikum, dass ein Semester lang dauert. Pflichtpraktika sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen.
Das heißt, dass du bei einem Praxissemester, das in deiner Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, kein Anspruch auf Mindestlohn hast.
Wenn du allerdings ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer eines Semesters absolvieren möchtest, hast du Anspruch auf Mindestlohn, weil das Praktikum länger als 3 Monate ist (unter der Bedingung, dass du mindestens 18 Jahre alt bist). Warum das genau so ist, kannst du in unserem Artikel zum Mindestlohn im Praktikum nachlesen.
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Veröffentlicht am 30.12.2021, aktualisiert am 26.11.2024
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