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Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Geht das?

Das Studentenleben kann ganz schön spannend sein, aber ist oftmals nicht gerade günstig. Steigende Mieten, Essen und die ein oder andere Party können das eigene Konto belasten. Ist BAföG für dich keine Option oder können dich deine Eltern nicht finanziell unterstützen, bleibt eigentlich nur noch die gute alte Arbeit. Viele Studenten nutzen deshalb eine Werkstudentenstelle und einen Minijob, um über die Runden zu kommen. Doch damit du am Ende des Monats auch wirklich mehr Geld in der Tasche hast, solltest du dabei einige Dinge beachten. Welche das sind, haben wir dir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Inhalt

Werkstudent und Minijob: Unterschied der Beschäftigungsarten

Bevor wir uns anschauen, was es zu beachten gibt, wenn du gleichzeitig in zwei Jobs arbeitest, sollten wir erstmal die Frage klären: Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Werkstudentenjob und Minijob?

Was ist ein Werkstudent?

Ganz grundsätzlich sind Werkstudenten Studenten, die neben ihrem Studium einer fachverwandten Tätigkeit nachgehen. Für das Erlangen des Werkstudentenstatus musst du hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Du ...

  1. ✔ bist in einem Vollzeitstudium immatrikuliert.
  2. ✔ befindest dich nicht im Urlaubssemester.
  3. ✔ arbeitest nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
Überall einen Haken dran? Dann finde hier den passenden Werkstudentenjob für dich.
Schon an der ersten Bewerbung? Unsere Tipps zur Bewerbung als Werkstudent

Neben der Praxiserfahrung hat ein Werkstudentenjob den großen Vorteil, dass du unabhängig von deinem Gehalt Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen musst. Auch von der Rentenversicherung bist du bis zu einem Verdienst von 556€ befreit. Möchtest du mehr über das Gehalt als Werkstudent erfahren oder wie es mit Steuern und Freibeträgen aussieht? Dann lies dir am besten unseren detaillierten Beitrag zu Werkstudent: Gehalt, Steuern und Versicherungen durch.

Wichtig: Solltest du ein Teilzeit-Fernstudium absolvieren, promovieren, schon mehr als 25 Semester studieren oder bereits alle nötigen Prüfungsleistungen deines Studium abgelegt haben, kannst du laut Gesetz keiner Werkstudentenstelle nachgehen.

Was ist ein Minijob?

Für einen Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, gelten die oben genannten Voraussetzungen nicht. Jede und jeder darf als Minijobber:in arbeiten, egal ob im Studium oder nicht. Der Staat unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Minijob: dem 556€-Job und dem Minijob (bzw. Saisonbeschäftigung). Für beide gilt, dass für dich keine Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen anfallen.

Beim 556€-Job ist der Name Programm. Hier darfst du pro Monat maximal 556€ verdienen, das aber flexibel das ganze Jahr über. Im Gegensatz dazu darfst du bei einem kurzfristigen Minijob mehr verdienen, aber das nicht länger als 3 Monate am Stück oder mehr als 70 Tage pro Kalenderjahr.

Taschengeld aufbessern? Finde einen Minijob in deiner Nähe oder lerne wie die ideale Bewerbung für einen Studentenjob aussehen sollte.

Werkstudent und Minijob – mehr als 20 Stunden möglich?

Die wöchentliche Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nicht allein für deine Werkstudentenstelle, sondern für alle deine Tätigkeiten zusammengefasst. Das heißt, wenn du gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeitest, dürfen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zusammen nicht mehr als 20 betragen. Der Grund dieser Regel ist, dass das Studium deine Priorität sein sollte und dabei nicht mehr als nötig durch andere Tätigkeiten eingeschränkt wird. Das klingt im ersten Moment danach, als würde sich der Aufwand zwei paralleler Jobs überhaupt nicht lohnen. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Semesterferien: In den Semesterferien sind in der Regel keine Vorlesungen und du kannst somit auch nicht dein Studium durch andere Tätigkeiten vernachlässigen. Aus diesem Grund darfst du hier bis zu 40 Stunden pro Woche in maximal 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr arbeiten ohne deinen Studentenstatus zu verlieren.
  2. Nachts und am Wochenende: Auch nachts oder am Wochenende studierst du theoretisch nicht und könntest arbeiten. Hier ist aber eine Einzelfallprüfung durch deine Krankenkasse nötig, denn komplett übermüdet studiert es sich schlecht. Diese entscheidet dann, ob du auch zu diesen Zeiten arbeiten darfst oder nicht.

Dir ist viel Praxiserfahrung wichtiger als Geld? Dann ist unser Beitrag Zwei Werkstudentenjobs: Geht das? genau das Richtige für dich.

Werkstudent und Minijob – Familienversicherung Ade?

Bist du noch keine 25 Jahren alt wirst du wahrscheinlich über einen deiner beiden Elternteile mitversichert sein. Die Familienversicherung hat den großen Vorteil, dass sie kostenlos ist und wird deshalb von Studenten eisern verteidigt. Diese Verteidigung ist auch nötig, denn für Krankenkassen ist die Familienversicherung ein Minusgeschäft und sie überprüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen hierfür weiterhin erfüllt sind. Sollte dies nicht (mehr) der Fall sein, musst du dich selbst versichern. Die Studententarife variieren zwar je nach Krankenkasse, belaufen sich aber meist auf rund 90-100€ pro Monat.

Die gute Nachricht: Die Anzahl deiner Nebenbeschäftigungen hat keinen Einfluss auf deine Familienversicherung, aber auch hier greift die 20-Stunden-Regel. Denn deine Mitgliedschaft in der Familienversicherung ist an deinen Studentenstatus gekoppelt. Darüber hinaus ist auch eine Einkommensgrenze einzuhalten, welche sich auf ca. 556€ beläuft. Bei allem, was darüber liegt, bekommst du Probleme mit deiner Krankenkasse. Solltest du dich sowieso schon selbstversichern, ist für dich nur die 20-Stunden-Regel von Bedeutung.

Aus Versehen zu viel Verdient? Der Weg zurück in die Familienversicherung:

Manche Krankenkassen haben zusätzlich zur Einkommensgrenze einen Freibetrag von bspw. 1000€ pro Jahr. Diesen kannst du flexibel verteilen und somit auch durchschnittlich mehr als 556€ im Monat verdienen. Informiere dich hierzu am besten bei deiner Krankenkasse oder mache direkt ein Beratungsgespräch aus.

Tritt der Fall ein, dass selbst der Freibetrag nicht ausreicht, bleibt dir nur die Möglichkeit deine Arbeitsstunden zu reduzieren. Frage hierzu besser heute als morgen bei deinem Unternehmen nach und gib bei einer positiven Rückmeldung direkt deiner Krankenkasse Bescheid, ab wann du wieder unter 556€ im Monat verdienst. Selbst bei einer erfolgreichen Reduktion der Arbeitsstunden, wirst du aber wohl oder übel für die Monate, in denen du zu viel verdienst hast, den regulären Studententarif nachzahlen müssen.

Steuern bei Werkstudent + Minijob

Ähnlich wie bei der Versicherung ist auch bei dem Thema Steuern nicht entscheidend, ob du einen oder zwei Jobs hast, sondern wie viel du dort verdienst. Der Steuerfreibetrag gibt an wie viel Einkommen du nicht steuerpflichtig einnehmen darfst. Bei Student:innen sind dies 12.096€ pro Jahr (Stand ab 2025), was ca. 1008€ pro Monat entspricht. Das klingt doch schonmal nicht schlecht oder?

Auf alle Einnahmen darüber zahlst du Einkommensteuer anhand deiner Steuerklasse. Falls du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest und worin die genauen Unterschiede der verschiedenen Klassen liegen, haben wir dir hier einen Beitrag zu Steuerklassen verlinkt.

Wichtig: Wo du betreffend Steuerklassen eigentlich nur aufpassen musst, ist, wenn deine Beschäftigung neben dem Werkstudentenjob ihren Status als Minijob verliert, du also z.B. mehr als die 556€ verdienst. Dann rutschst du automatisch in Steuerklasse 6, die aufgrund fehlender Freibeträge die größte Steuerbelastung aller Klassen hat. Dieser Fall tritt auch ein, wenn du insgesamt mehr als zwei Jobs nachgehst. Hier ist unerheblich, ob es sich bei diesen um 556€-Jobs oder nicht handelt.

3 Szenarien, um Werkstudenten- und Minijob zu vereinen

So, da wir nun die Rahmenbedingungen abgesteckt haben, fragst du dich bestimmt, in welchen Situationen sich das Modell Werkstudent + Minijob überhaupt lohnt. Um diese Frage zu beantworten haben wir dir drei beispielhafte Szenarien zusammengestellt, damit du am Ende des Monats tatsächlich mehr Geld auf dem Konto hast.

Szenario 1: Familienversicherung behalten

Dieses Szenario ist für all jene, die unter 25 Jahre alt sind, mit 556€ im Monat auskommen oder zusätzlich finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern oder BAföG erhalten. Trifft dies auf dich zu, bleibst du trotz zusätzlicher Einnahmen kostenlos versichert. Des Weiteren ergibt dieses Modell nur Sinn, wenn du bei einem deiner beiden Jobs nicht allein sowieso schon die 556€ im Monat erreichst.

Werkstudentenstelle + Minijob mit zusammen max. 556€ Verdienst pro Monat

Wir habe hier bewusst die 20-Stunden-Regel weggelassen. Denn laut dem aktuellen Mindestlohn von 12,82€ pro Stunde (Stand ab 2025) würdest du schon bei einer sehr viel geringeren Wochenarbeitszeit als 20 Stunden die 556€-Grenze erreichen.

Szenario 2: Semesterferien sind keine Arbeitsferien

Du bist schon nicht mehr familienversichert und möchtest viel Geld in kurzer Zeit verdienen? Dann ist dieses Szenario genau das Richtige für dich. Ganz nach dem Motto: Wer braucht Freizeit, wenn man auch Geld verdienen kann? Nutzt du deine vorlesungsfreie Zeit und die damit einhergehende Aufhebung der 20-Stunden-Regel, um deinen regulären Werkstudentenjob um eine geringfügige Beschäftigung zu ergänzen.

Werkstudentenstelle + 556€-Job mit zusammen max. 12.096€ Verdienst pro Jahr und max. 40 Stunden pro Woche innerhalb der Semesterferien

oder

Werkstudentenstelle + Saisonbeschäftigung mit zusammen max. 12.096€ Verdienst pro Jahr und max. 40 Stunden pro Woche innerhalb der Semesterferien

Die Verteilung der Stunden pro Woche sind hierbei variabel zu sehen und hängen vor allem von deinem jeweiligen Stundenlohn ab. Bei manchen Werkstudentenstellen ist es teilweise auch gar nicht möglich temporär die Stunden zu erhöhen, da es schlichtweg keinen Bedarf gibt, bei anderen ist auch eine Erhöhung auf 40 Stunden möglich, wodurch du dir den zusätzlichen Minijob sparen kannst.

Szenario 3: Für Workaholics

Unser letztes Szenario ist das mit dem größten Workload. Hier arbeitest du dauerhaft in zwei Jobs und reizt dabei die maximale Stundenzahl von 20 pro Woche aus. Auch dieses Szenario ist nur möglich, wenn du dich selbst im Studententarif und nicht über deine Eltern versicherst.

Werkstudentenstelle + 556€-Job mit zusammen max. 12.096€ Verdienst pro Jahr und max. 20 Stunden pro Woche

Wichtig: Solltest du dich entscheiden gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber zu arbeiten, musst du dies vorab mit dem Unternehmen deiner Hauptbeschäftigung abklären. Das wird wahrscheinlich das Unternehmen deiner Werkstudentenstelle sein. Dessen schriftliche Zustimmung zu deinen Plänen ist unbedingt notwendig.

Wann lohnen sich Werkstudent und Minijob gleichzeitig nicht?

Nicht in jedem Fall lohnt sich die Kombination eines Werkstudentenjobs mit einem Minijob. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn du ...

  • ✗ bereits 556€ im Monat verdienst und familienversichert bist.
  • ✗ bereits 20 Stunden pro Woche (oder 40 in den Ferien) mit einem Job abdeckst.
  • ✗ so viel verdienst, dass ein Job ausreicht, um den jährlichen Steuerfreibetrag zu erreichen.
  • ✗ nicht genügend verdienen würdest, um die Mehrkosten einer studentischen Krankenversicherung zu kompensieren.

Vor allem der letzte Punkt ist wichtig für dich, falls du aktuell familienversichert bist, aber überlegst dich für mehr Einkommen selbst zu versichern. Bis zu einem Verdienst von 628€ ist das nämlich ein Nullsummengeschäft, da hiervon ca. 90-100€ Krankenkassenbeitrag abgehen. Somit wärst du am Ende wieder beim gleichen Gehalt wie bei einem 556€-Jobs, nur mit dem Unterschied, dass du dafür mehr arbeiten musst.

Jede:r hat eine eigene Grenze, ab wann sich der Mehraufwand lohnt. Wir empfehlen dir aber mindestens 190€ mehr zu verdienen, um dein Nettoeinkommen zumindest um 100€ pro Monat zu erhöhen.

Dieses Mehr an Zeit und Aufwand wirst du zwar innerhalb deines Jobs brauchen, aber das Gleiche muss ja nicht für deine Jobsuche gelten. Wir helfen dir gerne dabei und bieten dir eine große Auswahl an vielfältigen Stellen – sogar ohne Anschreiben. Jetzt deinen Werkstudentenjob finden

FAQ zu Werkstudent und Minijob gleichzeitig

Ja, es ist möglich gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber zu arbeiten. Wenn du aber deinen Studentenstatus nicht verlieren oder unerwartete Mehrkosten vermeiden möchtest, solltest du die 20-Stunden-Regel, dein Versicherungsstatus und deine Steuern beachten. Hier findest du weitere Informationen.

Wenn du deinen Studentenstatus nicht verlieren möchtest, solltest du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahmen sind Wochenend- und Nachtarbeit sowie die vorlesungsfreie Zeit. Bei letzterem sind bis zu 40 Stunden pro Woche möglich. Hier findest du weitere Informationen.

Nein, nicht zwangsläufig. Die Mitgliedschaft in einer Familienversicherung hängt nicht von der Anzahl deiner Jobs ab, sondern wie viel du pro Monat verdienst. Dies darf in der Regel nicht den Betrag von 538€ überschreiten. Hier findest du weitere Informationen.

Nein, nicht zwangsläufig. Als Student darfst du pro Jahr 11.605€ steuerfrei verdienen. Auf alles darüber zahlst du Einkommensteuer. Deine Steuerklasse ist hierbei z.B. davon abhängig, ob du ledig oder verheiratet bist und ändert sich durch deine Jobs nur, wenn du mit deinem Zweitjob mehr als 538€ im Monat verdienst oder insgesamt mehr als zwei Beschäftigungen nachgehst. Hier findest du weitere Informationen.

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Veröffentlicht am 25.05.2022, aktualisiert am 26.11.2024