KarriereguideArbeitsrechtZwei Werkstudentenjobs: Geht das?
Zwei Werkstudentenjobs: Geht das?
Du bist bereits als Werkstudent:in tätig aber es wurde noch so eine andere Stelle ausgeschrieben die super interessant klingt?
Jetzt fragst du dich, ob du beiden nachgehen kannst, oder ob du dich für eine entscheiden musst? Denn das Geld könntest du auch noch gebrauchen?
Die Regelungen dazu sind eigentlich ganz einfach.
In diesem Artikel erklären wir dir, ob du bei verschiedenen Unternehmen parallel als Werkstudent:in arbeiten darfst und was du dabei beachten musst.
Inhalt
- Was ist ein:e Werkstudent:in?
- Kann ich zwei Werkstudentenjobs haben?
- Ausnahmen: Wann darf ich die 20-Stunden-Grenze überschreiten?
- Was passiert, wenn ich dir 20-Stunden-Grenze überschreite?
- Fazit
Was ist ein:e Werkstudent:in?
Ein Werkstudent oder eine Werkstudentin sind Studierende, die neben dem Studium in einem Unternehmen arbeiten.
Damit das Studium die Haupttätigkeit bleibt, dürfen Werkstudent:innen in den regulären Studienzeiten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
So profitierst du von dem Werkstudentenprivileg.
Das Privileg sorgt dafür, dass am Ende des Monats mehr von deinem Werkstudentengehalt für dich übrig bleibt, weil du weniger Sozialversicherungsabgaben bezahlen musst.
Als Werkstudent:in zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherung teilst du dir mit deinem Arbeitgeber.
Du möchtest mehr zu dem Gehalt eines Werkstudenten und die zu zahlenden Abgaben wissen? Hier findest du alles, was du zu einer Werkstudententätigkeit wissen musst.
Kann ich zwei Werkstudentenjobs haben?
Die kurze Antwort auf diese Frage ist: Ja, kannst du.
Allerdings solltest du dabei die schon erwähnte 20-Stunden Regelung im Blick haben.
Als Werkstudent:in darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du über dieser Grenze arbeitest, verlierst du deinen Studentenstatus.
Das gilt auch, wenn du parallel mehrere Beschäftigungen – zum Beispiel bei unterschiedlichen Arbeitgebern – ausübst.
Deine wöchentliche Arbeitszeit wird bei verschiedenen Beschäftigungen zeitlich gesehen zusammengerechnet. In der Summe darf deine Arbeitszeit dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen.
Beispiel:
Bei Arbeitgeber A übst du eine Werkstudententätigkeit aus, bei der du 10 Stunden pro Woche arbeitest.
Nun hat dir Arbeitgeber B angeboten, bei ihm als Werkstudentin tätig zu werden. Wenn die Tätigkeit bei Arbeitgeber B ebenfalls 10 Stunden pro Woche umfasst, kannst du das Angebot ohne Bedenken annehmen. Insgesamt beträgt deine Arbeitszeit dann – also von Arbeitgeber A und B zusammengenommen – 20 Stunden pro Woche. Du überschreitest die 20-Stunden-Grenze also nicht und giltst weiterhin als Studentin.
Du darfst zwei Werkstudentenjobs parallel ausüben. In der Summe darf deine Arbeitszeit aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Ausgenommen von der 20-Stunden-Regel bist du, wenn du außerhalb der regulären Studienzeiten arbeitest.
Es muss nicht unbedingt eine zweite Werkstudentenstelle sein, sondern ein Studentenjob reicht auch? Dann schau dir am besten unseren Beitrag zum Thema Werkstudent und Minijob gleichzeitig an.
Ausnahmen: Wann darf ich die 20-Stunden-Grenze überschreiten?
Der Grund für die 20-Stunden-Regel ist sicherzustellen, dass dein Studium deine Haupttätigkeit ist.
Daher wurde die Arbeit zu den Zeiten, in denen du sowieso nicht in der Uni sein musst, aus der Regelung ausgenommen.
Außerhalb der regulären Studienzeiten darfst du die 20-Stunden-Grenze also überschreiten, ohne deinen Studentenstatus zu verlieren.
Außerhalb der regulären Studienzeiten heißt, du arbeitest
- in der Nacht - Als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr
- am Wochenende
- in den Semesterferien
Wenn dein Werkstudentenjob zu diesen Zeiten stattfindet, darfst du die 20-Stunden-Grenze überschreiten, ohne deinen Studentenstatus zu verlieren.
Allerdings insgesamt nur für 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr.
Du darfst als Student:in 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn es sich dabei um Nacht-oder Wochenendarbeit oder Arbeit in den Semesterferien handelt.
Beispiel:
Du arbeitest bei Arbeitgeber A als Werkstudent mit einem Arbeitsumfang von 20 Stunden pro Woche.
Nun fragt dich Arbeitgeber B ob du bei ihm als Werkstudent mit einem Arbeitsumfang von 5 Stunden pro Woche tätig sein möchtest. B bittet dich jeden Freitag von 24-5 Uhr morgens in seiner Bar auszuhelfen.
Eigentlich würdest du mit den beiden Jobs die 20-Stunden-Grenze überschreiten, aber bei der Arbeit von B handelt es sich um Nachtarbeit. Nachtarbeit ist von der 20-Stunden-Regel ausgenommen. Wenn du jetzt jeden Freitag im Jahr bei B arbeitest, dann handelt es sich um 48 Kalendertage.
Du fällst also unter die Ausnahmeregelung, kannst den beiden Jobs nachgehen und gilst weiterhin als Student.
Tipp: Wenn du bei einer deiner Werkstudententätigkeiten maximal 556€ im Monat verdienst, macht es Sinn, dich dort als geringfügig Beschäftigte:r anmelden zu lassen. Bei einem 556€-Job hast du dieselben Vorteile hinsichtlich der Sozialversicherung, wie bei einer Werkstudententätigkeit, allerdings kannst du dich zusätzlich von der Rentenversicherung befreien lassen und du zahlst auf den Lohn von deinem 556€-Job keine Steuern. Rentenversicherung und Lohnsteuer musst du als Werkstudent zahlen. Zwei 556€-Jobs darfst du parallel allerdings nicht ausüben.
Was passiert, wenn ich dir 20-Stunden-Grenze überschreite?
Wenn du die 20-Stunden-Grenze überschreitest – und nicht unter die Ausnahmeregelung fällst –, verlierst du deinen Status als Student:in in der Sozialversicherung und giltst fortan als Arbeitnehmer.
Was bedeutet das?
Wie oben bereits erwähnt genießt du als Werkstudent:in Privilegien was die Sozialversicherung angeht. Die fallen als normale:r Arbeitnehmer:in weg.
Das heißt, dass deine Vergünstigungen bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wegfallen und mehr Abgaben von deinem Lohn abgezogen werden.
Fazit
Zwei Werkstudentenjobs können durchaus sinnvoll sein. Zum einen bekommst du mehr Geld, zum anderen sammelst du mehr Erfahrungen.
Sinnvoll sind zwei Werkstudentenjobs vor allem dann, wenn beide getrennt voneinander einen geringeren Arbeitsumfang als 20 Stunden aufweisen, sie zusammengenommen die 20-Stunden-Grenze aber nicht überschreiten.
Wenn du überlegst, zwei Werkstudentenjobs parallel auszuüben, empfehlen wir dir neben der Arbeitszeit auch einen Blick auf das Gehalt zu werfen.
Es gibt einen steuerlichen Freibetrag. Wenn du unter diesem Freibetrag im Jahr verdienst, dann bekommst du im Rahmen einer Steuererklärung die gezahlte Lohnsteuer wieder zurück.
Um noch unter dem jährlichen Freibetrag zu liegen, durftest du im Jahr 2023 10.908€ und 2024 11.605€ verdienen. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei 12.096€ im Monat.
Mit zwei Werkstudentenjobs kannst du schnell über diesen Freibetrag rutschen. Dann solltest du individuell für dich nachrechnen, ob sich das zusätzliche Gehalt für dich noch lohnt, wenn du die Lohnsteuer, die du dann zahlen musst, davon abziehst.
Bis jetzt hast du noch keinen Werkstudentenjob, das würdest du aber gerne ändern?
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Veröffentlicht am 30.12.2021, aktualisiert am 26.11.2024
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