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Werkstudent: Gehalt, Steuern und Versicherungen [2024]

Eine Stelle als Werkstudent ist eine gute Möglichkeit, um die eigenen Finanzen etwas aufzubessern und gleichzeitig einen weiteren Schritt in deine berufliche Zukunft zu wagen.

Inhalt

Was ist eigentlich ein Werkstudent?

Werkstudent:innen arbeiten neben ihrem Studium in einem Unternehmen. Dafür suchen sich viele Student:innen einen fachnahen Job.

Aber die Aufgaben müssen nicht zwangsläufig etwas mit deinem Studium zu tun haben, um als Werkstudent zu gelten. 

Um Werkstudent zu sein, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst in einem Vollzeitstudium immatrikuliert sein (und dich nicht in Urlaubssemester befinden).
  • Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (in der vorlesungsfreien Zeit sind bis zu 40 Stunden erlaubt).
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Allgemeines zum Gehalt als Werkstudent

Im Grunde sind Werkstudenten reguläre Arbeitnehmer, allerdings mit ein paar Besonderheiten – vor allem was die Vergütung eines Werkstudentenjobs angeht. Normalerweise ergibt sich dein Gehalt als Werkstudent aus dem vereinbarten Stundenlohn multipliziert mit den geleisteten Wochenstunden. Was du jeweils beachten musst, erfährst du jetzt.

Wie lange dürfen Werkstudent:innen arbeiten?

Auch die Arbeitszeit als Werkstudent:in unterliegt gesetzlichen Regelungen. Laut 20-Stunden-Regel darfst du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit und in Einzelfällen kannst du auf bis zu 40 Stunden pro Woche erhöhen. Durch die 26-Wochen-Regel geht das allerdings nur maximal 26 Wochen pro Beschäftigungsjahr.

Wie viel verdient man als Werkstudierende?

Als Werkstudent hast du einen Anspruch auf den Mindestlohn, der seit Januar 2024 bei 12,41€ liegt.

Darüber hinaus kann dein Stundenlohn als Werkstudent frei bestimmt werden. Reizt du die 20 Stunden komplett aus, bekommst du also mindestens 1075€ brutto pro Monat.

Dein tatsächliches Gehalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem vom Unternehmen, der Branche, deinen Qualifikationen und deinem Verhandlungsgeschick. Meistens verdienen Werkstudenten  bis zu 15€ pro Stunde. Ein höherer Stundenlohn ist zwar möglich, aber eher die Ausnahme.

Das Werkstudentenprivileg

Zusätzlich sind Werkstudenten durch das Werkstudentenprivileg von einigen Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttolohn abgezogen und gliedern sich in:

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Als Werkstudent musst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen – egal wie viel du verdienst. Die Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber übernommen.

Zur Rentenversicherung musst du deinen Teil beitragen, der von der Höhe deines Gehalts abhängig ist.

Verdienst du weniger als 538€ pro Monat, kannst du dich von der Rentenversicherung komplett befreien lassen.

Verdienst du zwischen 538€ und 2.000€ pro Monat, fällst du unter die Gleitzonenregelung, auch Midijob genannt: Das Unternehmer übernimmt den größeren Teil, du zahlst abhängig von Gehalt und Bundesland bis zu 9,3%.

Bei über 2.000€ pro Monat zahlst du den vollen Betrag, das sind aktuell 9,3% des Bruttolohns.

Zusammengefasst: So lange du immatrikuliert bist und dich an die 20-Stunden-Regel hältst, bleibt mehr Netto vom Brutto übrig. Trifft eines davon nicht mehr zu, bist du vollständig sozialversicherungspflichtig.

Sonderfall Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen machen es etwas komplizierter: Befindest du dich in einer Berufsausbildung (Studium), bist du familienversichert, bis du 25 Jahre alt bist. Das heißt, du musst keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, da du über deine Familie mitversichert bist.

Hierbei gibt es allerdings eine Einkommensgrenze von 538€ pro Monat. 

Verdienst du mehr, musst du dich selbst bei einer Krankenkasse versichern. Du musst dich auch selbst versichern, sobald du 25 Jahre alt bist, unabhängig davon, wie viel du verdienst.

Die Beiträge für Studenten bei gesetzlichen Krankenversicherungen liegen bei etwa 90–100€ monatlich.

Das heißt für dich: Du musst ein wenig rechnen, ab wann es sich finanziell und zeitlich lohnt, mehr als 538€ zu verdienen. Denn durch den Krankenkassenbeitrag ist es auch möglich, dass du mehr arbeitest, aber weniger davon hast.

Das siehst du an einem kleinen Beispiel: 

Sagen wir, du verdienst 13€ pro Stunde, der potenzielle Krankenkassenbeitrag beträgt 95€. Daraus ergeben sich bei 10, 12 und 14 Wochenstunden etwa folgende Monatsgehälter:

  • 9,5 Wochenstunden: Etwa 535€ pro Monat
  • 12 Wochenstunden: Etwa 675€, abzüglich 95€ = 580€ pro Monat
  • 14 Wochenstunden: Etwa 672€, abzüglich 95€ = 577€ pro Monat

12 Wochenstunden würden sich in dem Fall – zumindest finanziell – nicht lohnen, denn du erhältst nur knapp mehr als 538€ für die du 2,5 Stunden weniger arbeiten müsstest.

Private Krankenversicherungen haben andere Einkommensgrenzen und Tarife. Sprich am besten mit deiner Krankenkassen, falls du privat versichert bist oder dich privat versichern willst.

Wie viel darfst du als Werkstudent verdienen?

Der Mindestlohn gibt vor, dass du als Werkstudent mindestens 12,41€ pro Stunde verdienst (Stand Januar 2024). Da du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ergibt sich ausgehend davon ein Monatsgehalt von etwa 1075€ brutto. 

In der vorlesungsfreien Zeit ist entsprechend doppelt so viel möglich. Es gibt keine Obergrenze für dein Gehalt als Werkstudent. Du kannst also – so lange du die Vorgaben einhältst – so viel verdienen, wie du willst.

Du musst nur beachten, dass dein Gehalt beispielsweise beeinflusst, ...

  • ... ob du dich selbst krankenversichern musst.
  • ... ob du Lohnsteuer bezahlen musst.
  • ... wie hoch dein BAföG-Satz ausfällt.

Werkstudierende: Steuern und Freibeträge

Bis auf ihr Privileg werden Werkstudent:innen steuerlich genauso wie andere Arbeitnehmer behandelt. Daher werden ab einem gewissen Einkommen beispielsweise Lohnsteuer und Kirchensteuer fällig.

Die Lohnsteuer für Werkstudent:innen

Ob und wie viel Lohnsteuer zu bezahlen musst, ist davon abhängig, wie viel du verdienst und in welcher Steuerklasse du dich befindest. Unverheiratete Studenten sind in der Regel in Steuerklasse 1.

Du musst erst ab einem gewissen Jahreseinkommen – dem Grundfreibetrag – Lohnsteuer zahlen. Dieser liegt 2024 bei 11.605€ pro Jahr, also etwa 967€ pro Monat. (Steuerklasse 1).

Durch verschiedene Pauschalen erhöht sich dieser Grundfreibetrag:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten): 1.230€
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36€
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Arbeitslohn

Die Lohnsteuer wird für jeden Euro fällig, den du über den Freibetrag und die Pauschalen hinaus verdienst. 

Mit 1075€ monatlich (bei 20 Stunden pro Woche und mind. Mindestlohn) kommst du im Jahr auf 12.900€ und liegst damit knapp über dem Freibetrag. Auf die Differenz zwischen deinem Lohn und dem Freibetrag zahlst du Lohnsteuer.

Weitere Angaben findest du auch in der jährlichen Lohnsteuertabelle. Da du als Werkstudent:in nicht sozialversicherungspflichtig bist, gilt für dich die besondere Lohnsteuertabelle. Dort kannst du auch die Werte für andere Steuerklassen nachlesen.

Übrigens: Abhängig von der Höhe der Lohnsteuer werden Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag fällig. Beide Steuern errechnen sich auf Basis der Lohnsteuer. Daher werden sie nur fällig, wenn du auch Lohnsteuer zahlst (und im Falle der Kirchensteuer in der Kirche bist). In Baden-Württemberg und Bayern beträgt die Kirchensteuer 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% – da der Freibetrag hierfür aber mit 18.130€ sehr viel höher ist, müssen die meisten Steuerzahler keinen „Soli“ mehr zahlen.

Du siehst: Die Lohnsteuer ist für dich wahrscheinlich nicht wirklich relevant. Durch die Stundenbegrenzung und den üblichen Stundenlohn bei Werkstudierenden kommst du nur in Ausnahmefällen über den Freibetrag. Solltest du wirklich mehr verdienen, zahlst du zwar Lohnsteuer und Kirchensteuer, aber die Beträge sind relativ gering. Mit Brutto-Netto-Rechnern kannst du schauen, wie sich das auf dein Nettogehalt auswirkt.

BAföG für Werkstudent:innen

Wenn du BAföG beziehst, darfst du als Werkstudent arbeiten. Allerdings wirkt sich dein Gehalt unter Umständen auf deinen BAföG-Satz aus. 

Beim BAföG beträgt der jährliche Freibetrag aktuell 6.281,04€ brutto. Dein BaföG wird dabei nicht reduziert, wenn du einen Minijob ausführst, bei dem du bis zu 538€ erhältst. 

Kindergeld für Werkstudent:innen

Arbeitest du weniger als 20 Stunden pro Woche und bist noch unter 25 Jahre alt, hast du Anspruch auf Kindergeld. Dein Gehalt spielt hierbei keine Rolle.

Gehalt ist Verhandlungssache

Geld ist sicherlich einer der Hauptgründe, um neben dem Studium zu arbeiten. Falls das Gehalt nicht deinen Vorstellungen entspricht, solltest du dich dennoch bewerben – in den meisten Fällen ist es verhandelbar.

Bringst du praktische Vorerfahrung mit, sollte diese auch honoriert werden.

Hast du bereits deinen Bachelorabschluss oder Erfahruhng durch Praktika oder andere Nebenjobs gesammelt, sind das gute Argumente für mehr Gehalt. Denn das zeigt, dass du die Arbeitswelt bereits kennengelernt, Zuverlässigkeit bewiesen und relevante Fähigkeiten gesammelt hast.

Je mehr du schon kannst, desto schneller bist du eingearbeitet und kannst gegebenenfalls schon ab dem ersten Tag produktiv mitarbeiten. 

Am besten legst du entsprechende Arbeitszeugnisse von vorherigen Jobs/Praktika deiner Bewerbung bei, damit sich deine Ansprechperson im neuen Unternehmen gleich einen Eindruck verschaffen kann.

Werkstudentenjobs gibt es in fast allen Branchen und Bereichen. Informiere dich hier über interessante Werkstudentenjobs und bewirb dich noch heute. Finde Werkstudentenjobs in deiner Nähe.

Werkstudenten verdienen meistens bis zu 15€. Ein höherer Stundenlohn ist zwar möglich, aber eher unüblich. Das erscheint auf den ersten Blick vielleicht gering. Attraktive Stellen bieten jedoch meist mehr als nur Gehalt.

Da eine solche Stelle vor allem ein hohes Lernpotenzial bereithält, in der Regel hohe zeitliche Flexibilität mit sich bringt und geringen zusätzlichen Aufwand wie Fahrzeiten erfordert, sind Werkstudentenstellen dennoch einen Blick wert.

Für dich heißt das, dass du nicht nur das Gehalt in deine Entscheidung miteinbeziehen solltest. Viel wichtiger ist es, durch die Arbeit etwas zu lernen. Es ist die Chance, praktische Erfahrung zu sammeln und vielleicht auch wichtige Kontakte für die berufliche Zukunft zu knüpfen.

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Veröffentlicht am 03.01.2022, aktualisiert am 11.07.2024